Unterlagen
Es gibt diverse Unterlagen, die beim Immobilienverkauf von zwingender Notwendigkeit sind. Viele davon werden von der finanzierenden Bank eingefordert. Sorgen Sie dafür, dass vor Vermarktungsbeginn alles vorliegt, am besten gleich in elektronischer Form (PDF-Dateien).
Diese Unterlagen benötigen Sie unbedingt:
Haus:
– aktueller Grundbuchauszug*
– aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sogenannte Flurkarte)*
– Grundrisse
– Flächenberechnungen
– Bescheid über Grundbesitzabgaben
– Nachweis über vorhandene Gebäudeversicherung)
– Energieausweis
Eigentumswohnung (zusätzlich):
– Teilungserklärung
– Aufteilungsplan
– Protokolle der letzten Eigentümerversammlung
(besser: der letzten drei Versammlungen)
– letzte Hausgeldabrechnung
– aktueller Wirtschaftsplan
Optional sind hilfreich:
– Schnitt- und Ansichtszeichnungen
– Verbrauchsabrechnungen
* sollte nicht älter als sechs Monate sein, manche Finanzierer verlangen sogar maximal drei Monate alte Dokumente.
Lassen Sie den erzielbaren Verkaufswert Ihrer Immobilie fachkundig ermitteln. Eine falsche Preisstrategie kann den Verkauf erheblich behindern und führt in der Regel zu einem deutlich schlechteren Ergebnis. Gerne erstellen wir ein Verkaufswertgutachten für Sie.
Zustand der Immobilie
Für den Verkauf sollten Sie Ihre Immobilie optimal präsentieren. Einige Maßnahmen sind kostengünstig, bringen aber sehr viel (z.B. Erneuerung von Silikonfugen, Anstriche etc.). Diese sollten Sie unbedingt vor Vermarktungsbeginn umsetzen.
Fotos
Um Ihre Immobilie optimal präsentieren zu können, bedarf es exzellenter Fotos. Erliegen Sie bitte nicht der Versuchung, Handy-Fotos zu machen. Diese können bei Weitem nicht mit der Qualität einer Spiegelreflexkamera mithalten.
Exposé
Das Exposé ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie. Es sollte einfach perfekt sein, um eine möglichst große Nachfrage zu erzeugen. Neben optimalen Fotos (s.o.) gehören ansprechende Texte und alle wichtigen Informationen über die Immobilie dazu, so auch die Daten gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung – kurz: EnEV (siehe: Energieausweis) oder Informationen über erfolgte Renovierungs- /Sanierungsmaßnahmen.
Energieausweis
Seit 2014 ist die Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung und Verkauf gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Bei Abweichungen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro! Bei Wohnungen hilft hier Ihre Hausverwaltung weiter. Für Häuser müssen Sie sich selbst darum kümmern. Gerne lassen wir einen Energieausweis für Sie erstellen.