Ein Haus oder Kapitalanlageobjekt in Köln ist meist die größte Investition im Leben. Umso wichtiger ist es, die Immobilie gegen existenzielle Schäden abzusichern. Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor hohen finanziellen Belastungen, wenn das Gebäude beschädigt oder zerstört wird.
Gerade bei Immobilienfinanzierungen ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung in der Regel verpflichtend.
FALC Finance berät Eigentümer, Vermieter und Kapitalanleger in Köln unabhängig zur passenden Absicherung. FALC Finance ist Teil der FALC Unternehmensgruppe und arbeitet eng mit FALC Immobilien Köln zusammen. Mithilfe moderner Analyse-Tools vergleichen wir Tarife verschiedener Anbieter und entwickeln eine Lösung, die zu Ihrer Immobilie und Ihrer Nutzung passt.
Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll für:
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Kapitalanleger mit vermieteten Immobilien
- Bauherren
- Selbstnutzer von Häusern
Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung meist über die Eigentümergemeinschaft geregelt und über das Hausgeld abgerechnet.
Welche Schäden sind versichert?
Typische versicherte Risiken sind:
- Feuer, Brand, Rauch- und Löschwasserschäden
- Leitungswasserschäden
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Überspannungsschäden
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung Reparatur- oder Wiederherstellungskosten. Wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme, um Unterversicherung zu vermeiden.
Was ist zusätzlich sinnvoll?
Je nach Lage und Objektart in Köln können Erweiterungen sinnvoll sein, etwa:
- Elementarschadenversicherung (z. B. Starkregen, Überschwemmung)
- Glasversicherung
- Photovoltaik-Absicherung
- Mietausfallversicherung bei vermieteten Objekten
Nicht alle Risiken sind automatisch abgedeckt – eine individuelle Prüfung ist entscheidend.
Mit der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Sturm, Leitungswasser, Feuer usw. entstanden sind. Erstattet werden unter anderem die Kosten für den Abbruch des Gebäudes, Aufräumarbeiten oder für die Sicherung des Grundstücks. Dabei kann die Kostenerstattung angefangen bei Reparatur- über Instandsetzungs- bis zu Wiederaufbaukosten nach Totalschaden alles umfassen.
Sollte das Haus oder die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, trägt die Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für eine Mietwohnung, die dann für den Übergang angemietet wird.
Bei einer völligen Zerstörung der Immobilie, wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zum aktuellen Neuwertpreis errichtet – inklusive Kosten für den Architekten, die Planung und den eigentlichen Hausbau.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden nicht. Soll grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert werden, muss dafür der entsprechende Tarif gewählt werden.
- Brand: Vom Kamin ausgelöste Brände sowie Brände durch andere Gegenstände, die bewusst angezündet werden, sind nicht Teil der Feuerversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung.
- Krieg: Kriegsschäden ersetzt die Versicherung nicht.
- Wasser: Versichert sind Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Die Leitungswasserversicherung kommt aber nicht auf für Überschwemmungen, Schäden durch das Grundwasser oder witterungsbedingten Rückstau.
- Fenster: Wenn offene oder undichte Fenster zu Schäden führen, greift die Sturmversicherung nicht.
- Unfertige Gebäude: Wenn das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist, greift die Wohngebäudeversicherung noch nicht. In diesem Fall braucht der Eigentümer eine Feuerrohrversicherung, die zum späteren Zeitpunkt nach Absprache mit dem Versicherer in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden kann.
Ein Großteil möglicher Schäden am Gebäude ist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Um das Eigenheim noch besser zu schützen, empfiehlt sich aber die Ergänzung weiterer Versicherungen. Dazu zählt unter anderem die Elementarschadenversicherung, die das Gebäude bei Schäden durch sogenannte erweiterte Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung schützt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird dieser Zusatzbaustein immer wichtiger und wird von vielen Versicherern mittlerweile als fester Bestandteil der Wohngebäudeversicherung angeboten.
Ein weitere sinnvoller Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung ist die Glasbruchversicherung. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben oder Spiegel kaputt gehen, zum Beispiel Tischplatten, Wintergärten oder Duschwände.
Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem spielen die Bausubstanz, die Ausstattung der Immobilie und Informationen zur Lage eine wichtige Rolle bei der Berechnung. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Wohngebäudeversicherung festzulegen. Ausgangspunkt ist dabei immer der Neuwert der Immobilie.
Wenn die Kosten über ein Wertgutachten festgelegt werden, bestimmt ein Gutachter den Verkehrswert des Gebäudes. Das ist mit hohen Kosten verbunden und der ermittelte Wert ist oft niedriger angesetzt als die Wiederaufbau-Kosten. Dafür bleibt die Versicherungsprämie in der Regel konstant.
Wird der Versicherungsbeitrag mithilfe des Wohnflächentarif bestimmt, wird eine pauschale Versicherungssumme abhängig von der Hausgröße berechnet. Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau eines ortsüblichen Gebäudes derselben Größe und Bauart. Weil vorab eine Höchst-Entschädigungsgrenze festgelegt wird, wird die aktuelle Baupreisentwicklung bei der Versicherungssumme nicht einbezogen.
Im Idealfall werden die Kosten mithilfe des gleitenden Neuwertverfahrens ermittelt. Bei dieser Berechnung werden sowohl die Wertentwicklung des Gebäudes als auch die Entwicklung der aktuellen Baukosten berücksichtigt und die Versicherungssumme dahingehend einmal im Jahr angepasst. So ist sichergestellt, dass die Höhe der Versicherungssumme im Schadensfall immer den Wiederaufbau-Kosten entspricht und diese auch beim Totalschaden abdeckt.
Häufig kommt die Frage auf, ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Das ist in der Regel für Privatpersonen bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich, weil es sich um eine Sachversicherung handelt, die nicht der eigenen Vorsorge oder Absicherung dient wie z. B. die private Haftpflicht- oder eine Unfallversicherung.
Eine Ausnahme gilt für Eigentümer, die ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben. Die Kosten für die Versicherung können dann anteilig als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen geltend gemacht werden.
Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Versicherungen mit einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit können regulär zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Häufig gilt hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Ein Kündigungsgrund ist dabei nicht erforderlich. Bei einem Vertrag mit über drei Jahren Laufzeit ist eine Kündigung zum Ende des dritten oder des darauffolgenden Jahres möglich.
Darüber hinaus kann die Wohngebäudeversicherung vorzeitig gekündigt werden, wenn es eine vorzeitige Beitragserhöhung gab, ohne dass sich zeitgleich der Versicherungsschutz verbessert hat. Auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalles kann der Vertrag gekündigt werden.
Vor der Kündigung der Versicherung sollte aber unbedingt einer neuer Versicherungsvertrag unterschrieben worden sein, um einen versicherungslosen Zeitraum, in dem der Eigentümer selbst für alle Kosten aufkommen muss, zu vermeiden.
Wird die Versicherung nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate. Im Anschluss kann der Vertrag erneut jährlich mit der 3-monatigen Frist gekündigt werden.
Beim Erwerb der Immobilie wird der neue Eigentümer automatisch auch neuer Versicherungsnehmer der bestehenden Wohngebäudeversicherung. Das geht aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hervor. Dank Sonderkündigungsrecht muss der Käufer die Gebäudeversicherung aber nicht dauerhaft behalten und kann sich nach dem Eigentümerwechsel für einen anderen Anbieter entscheiden.
Bei der Entscheidung, ob die Versicherung des Vorbesitzers übernommen oder besser gekündigt werden soll, geht es um die Frage: „Entspricht der Tarif mit seinen Leistungen den gewünschten Anforderungen?“. Der neue Eigentümer sollte auf jeden Fall prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz zu den eigenen Bedürfnissen passt. Reicht der Versicherungsschutz aus, um im schlimmsten Fall die Kosten für den Wiederaufbau zu decken? Ausschlaggebende Kriterien sind hier der Versicherungsschutz insgesamt sowie die Höhe der Versicherungsprämie und der gebotene Leistungsumfang im Schadensfall.
Wechsel, Kündigung und Eigentümerwechsel
Ein Versicherungswechsel kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Alte Verträge sind nicht automatisch günstiger oder leistungsstärker.
Auch bei Eigentümerwechsel – etwa nach einem Immobilienkauf in Köln – bestehen besondere Kündigungsrechte. Wir prüfen Ihre bestehende Police transparent und vergleichen marktweit passende Alternativen.
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